Allgemeine Bedingungen Miete Sitzungszimmer

v1.5 – Gültig ab 26.03.2024

1. Allgemein

Die Sitzungszimmer befinden sich in den Räumlichkeiten der Sprachschule Bellingua. Sowohl die Mieter als auch die Bellingua wahren gegenseitige Rücksicht.

Bei der Erstnutzung wird der Mieter vor Beginn der Mietdauer in die Nutzung der Räumlichkeiten und Technik eingewiesen (ca. 10 Minuten).

Für die sachgerechte Entsorgung von vertraulichen Sitzungsunterlagen ist der Mieter selbst verantwortlich.

2. Sitzungszimmer

2.1 Verwendungszweck, Anzahl Personen etc.
Die Zimmer sind ausschliesslich als Sitzungszimmer zu verwenden (Sitzungen, Gespräche, Videokonferenzen, Videoaufnahmen von Interviews etc.). Andere Nutzungen (z. B. handwerkliche Kurse, therapeutische Anwendung, laute Tätigkeiten etc.) sind nicht gestattet.

Pro Zimmer sind maximal 10 Personen erlaubt. Tiere sind in den Räumlichkeiten der Bellingua nicht erlaubt.

2.2. Mobiliar und Einrichtung, Haftung
Die Räume sind mit hochwertigem Mobiliar, magnetischen Whiteboards und neuer Technik ausgestattet.

Die Tische sind verkabelt (Audio, Strom, Video etc.) und können nicht verschoben werden.

Fotos, Plakate etc. können mit Magneten an den Whiteboards befestigt werden (Magnete stehen zur Verfügung). An den Wänden, Fenstern und Türen darf nichts aufgehängt werden.

Der Mieter ist für eine sorgfältige Nutzung verantwortlich und haftet für verursachte Schäden.

2.3. Abfall
Der Abfall ist in den Kübeln und PET-Sammelbehältern im Flur selbst zu entsorgen.

3. Lounge, Speisen und Getränke

Die Lounge steht den Mietern als Pausenraum zur Mitbenutzung zur Verfügung. Vor allem während der Pausen der Sprachkurse wird die Lounge intensiv durch die Studierenden der Bellingua genutzt.

Kaffee, Tee sowie Trinkwasser stehen zur freien Verfügung und sind im Mietpreis inbegriffen. Getränke können gerne in das Sitzungszimmer mitgenommen werden.

Kalte, nicht stark riechende Speisen sind in der Lounge erlaubt. Warme Speisen dürfen in den Zimmern konsumiert werden, aufgrund der Geruchsemission müssen dabei jedoch die Türen geschlossen bleiben.

4. Buchung, Stornierung

Die Buchung eines Sitzungszimmers kann spätestens bis zum Arbeitstag vorher, 17.00 Uhr erfolgen.

Wird das Sitzungszimmer weniger lang gebraucht als gebucht, erfolgt keine Rückerstattung.

Eine spontane Verlängerung der Mietdauer ist bei Verfügbarkeit möglich. Die Verfügbarkeit kann mit dem Sekretariat abgeklärt werden. Eine Verlängerung erfolgt per sofortiger Kartenzahlung.

Stornierungsgebühren:
• Stornierung bis 7 Tage vor gebuchtem Datum: kostenlos.
• Stornierungen unter 7 Tagen: CHF 50.– pro Kursraum und -tag
• Stornierungen müssen spätestens bis zum Arbeitstag vor dem gebuchten Tag, 17.00 Uhr stattfinden. Ansonsten ist der gesamte Betrag fällig.

5. Haftungsausschluss

Die Bellingua übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter aus unsachgemässem Gebrauch der Mietsache oder durch Diebstahl entstehen.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.